Hausordnung

I. Allgemeine Grundsätze

Das Leitbild des Ostalb-Gymnasiums bildet die Grundlage der Schulgemeinschaft. Alle am Schulleben Beteiligten setzen sich für ein angenehmes und erfolgreiches Lernen, Lehren und Arbeiten am Ostalb-Gymnasium ein. Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und freundlichen Umgang miteinander und übernehmen auch entsprechend Verantwortung. Schulgelände, Schulgebäude und Mobiliar halten wir sauber und in Ordnung. Diese Hausordnung soll die Regeln des Zusammenlebens in der Schule festlegen.

II. Verhalten in der Schule

1. Während der Unterrichtszeiten konzentrieren sich alle auf das Lehren und Lernen. Ebenso sind Störungen, insbesondere durch Lärm, zu vermeiden.

2. Das Verhalten und Auftreten der Schüler*innen und Lehrkräfte darf den Werten der Schule nicht entgegenstehen.

3. Den Anweisungen aller Lehrer*innen und Angestellten des Bildungszentrums ist Folge zu leisten.

4. Schüler*innen unter 18 Jahren dürfen das Schulgelände während ihres Vormittags- und Nachmittagsunterrichts nur in Begleitung oder im Auftrag einer Lehrkraft verlassen.

5. Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten; dies gilt auch für E-Zigaretten u. Ä.

6. Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist untersagt.

7. Mobiltelefone und vergleichbare (internetfähige) Kommunikationsgeräte dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden; Ausnahme: In der Mensa ist der Gebrauch von 12 bis 14 Uhr erlaubt. In den Räumen des OAG ist die Benutzung von elektronischen Geräten im Aufenthaltsraum 87 für Schüler*innen der Jahrgangsstufen erlaubt.

8. Ton- und Bildaufnahmen sind ohne Erlaubnis der Schulleitung auf dem Schulgelände nicht gestattet.

9. Ballspiele sind auf dem Rasenplatz vor der Mensa möglich.

10. Jedes Verhalten, das die Gesundheit und Sicherheit der am Schulalltag Beteiligten gefährdet oder beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Dazu gehören z.B. Schneeballwerfen, Raufen oder Schubsen.

11. Flure und Treppen sind Verbindungswege, die sicher und gut begehbar sein müssen: Rennen, Sitzen und Liegen sind wegen der räumlichen Enge untersagt.

12. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, möglichst wenig Müll zu erzeugen. Müll wird sorgfältig getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt. Das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern oder Ähnliches ist verboten.

13. Wertgegenstände oder größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule übernimmt keine Haftung im Schadens- oder Verlustfall. Im Sportunterricht sind die Schüler*innen gehalten, dennoch mitgebrachte Wertsachen (Uhren, Schmuck, Geldbörsen) bei der Sportlehrkraft abzugeben.

III. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

1. Das Schulgebäude ist von 6.45 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.

2. Im Erdgeschoss des Aula-Gebäudes befindet sich der Aufenthaltsraum für die Schüler*innen der Kursstufe. Dort können sich Schüler*innen aufhalten, wenn sie sehr frühzeitig ankommen, über die Mittagspause im Schulgebäude bleiben möchten oder eine Hohlstunde haben. Während der regulären Unterrichtszeiten sind Flure und Aula kein Aufenthaltsort. Außerdem dürfen alle Schüler*innen (5-K2) Raum 87 als Aufenthaltsraum nutzen. Schüler*innen der Kursstufe dürfen dort ihre Smartphones, Tablets, Laptops benutzen (s. II.6).

3. Rechtzeitig zu Beginn der Stunde gehen die Schüler*innen vor ihr Klassenzimmer. Wenn die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend ist, meldet dies der/die Klassensprecher(in) oder sein/ihr(e) Stellvertreter(in) im Sekretariat.

4. In jedem Klassenzimmer hängt ein Belegungsplan. Die jeweils unterrichtende Lehrkraft trägt die Verantwortung dafür, dass: " die Stunde pünktlich beginnt und nicht vorzeitig beendet wird, " nach jeder Stunde der Boden sauber, die Tafel gewischt, gegebenenfalls das Licht gelöscht und " die ursprüngliche Ordnung (Tische, Geräte, Plakate etc.) wiederhergestellt ist, " die digitale Tafel nach Unterrichtsschluss ausgeschaltet ist, " defekte und fehlende Ausstattung gemeldet wird (ggf. ist hierfür der/die Raumverantwortliche zuständig), " zu Beginn einer jeden Pause die Klassenzimmertüren geschlossen werden (s. auch III.5), " jeweils am Ende des Vormittags- und Nachmittagsunterrichts zusätzlich die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden (gemäß Belegungsplan).

5. Alle Räume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

6. Die Hausordnung wird durch weitere Fachraumregelungen ergänzt.

7. Omnibusse zur Schülerbeförderung halten vor dem Bildungszentrum in den Busparkbuchten der Alten Neresheimer Straße. Die Schüler*innen bleiben hinter den Schutzgittern, bis der Bus zum Halten gekommen ist. Ältere Schüler*innen nehmen besondere Rücksicht auf jüngere Schüler*innen. Den Anweisungen der Busbegleiter*innen und Aufsichten aller drei weiterführenden Schulen ist Folge zu leisten.

IV. Pausenordnung

1. Das OAG hat drei Pausenbereiche: " Pausenhof (mit Rasenplatz vor der Mensa) " Terrasse auf Ebene 2 " Tischtennisplatz

2. Zu Beginn der Großen Pause begeben sich alle Schüler*innen in die Pausenbereiche. Bei schlechtem Wetter gibt das Sekretariat per Durchsage die „Schlecht-Wetter-Pause“ bekannt. Dann dürfen die Schüler*innen im Gebäude bleiben.

3. In der Mittagspause finden für die Schüler*innen Betreuungsangebote und AGs in verschiedenen Räumen statt. Schüler*innen, die nicht daran teilnehmen, halten sich entweder in der Aula oder im Aufenthaltsraum auf. Sämtliche Flure werden von einer Lehrkraft beaufsichtigt (Mittagsaufsicht). Die Schüler*innen dürfen in der Mittagspause - 12:40-14 Uhr - nach Hause gehen bzw. grundsätzlich das Schulgelände verlassen, solange deren Eltern dem nicht der Schule gegenüber schriftlich widersprechen.

V. Sekretariat und Informationen

Das Sekretariat ist von 7.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Zusätzlich und außerhalb dieser Geschäftszeiten können Informationen am „Schwarzen Brett" vor dem Sekretariat eingesehen, über das Telefon 07362 956038-10 erfragt und über die Website www.oag-bopfingen.de sowie über IServ bezogen werden.

VI. Unglücks- und Katastrophenfall

Für die Erstversorgung im Unglücksfall gibt es einen Schulsanitätsdienst. Ein Dienst-/Einsatzplan der Schulsanitäter*innen hängt am „Schwarzen Brett“, Ebene 4, „Informationen der Schulleitung“ aus. Im Unglücksfall wird das Sekretariat informiert, über das per Durchsage der SSD gerufen wird. Im Katastrophenfall (Feuer, Wasser, andere Bedrohung) muss zunächst Alarm bei der zuständigen Stelle ausgelöst werden (Feuermelder in der Schule oder Notruf 112). Das weitere Verhalten regelt der Krisenplan der Schule.

 

Einzelfälle, die in der Hausordnung nicht beschrieben sind, werden im Sinne des Leitbildes geregelt. Verstöße können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 SchG bis hin zum Schulausschluss nachsichziehen. Stand September 2023