Übersicht
Beurlaubung (z.B. Vorstellungsgespräch) |
Entschuldigung (z.B. bei Krankheit) |
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5 - 10 | Der Beurlaubungsantrag muss spätestens ein Tag vor dem Fehlen dem Klassenlehrer vorgelegt werden. |
1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Spätestens aber erfolgt diese Mitteilung/Entschuldigung am zweiten Tag der Verhinderung im Sekretariat – ggf. mündlich, fernmündlich oder elektronisch. 2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Klassenlehrer zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule mündlich (persönlich), fernmündlich (telefonisch) oder elektronisch (E-Mail) – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) mündlich/telefonisch/per E-Mail eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss der Klassenlehrer bis zum Ablauf des Montags eine schriftliche Entschuldigung erhalten. |
K1 und K2 |
Spätestens am Tag vor dem Fehlen muss ein Beurlaubungsantrag (nur die unter diesem Link erreichbaren Formulare sind zulässig) unterschrieben beim Tutor, einem Oberstufenberater oder beim Schulleiter (ab drei Tagen erforderlich) eingereicht werden.
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1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Spätestens aber erfolgt diese Mitteilung/Entschuldigung am zweiten Tag der Verhinderung im Sekretariat – ggf. mündlich, fernmündlich oder elektronisch. 2. Innerhalb von drei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss dem Sekretariat zusätzlich ein an den Tutor gerichtetes Entschuldigungsformular vorgelegt/nachgereicht werden, wenn die Schule mündlich (persönlich), fernmündlich (telefonisch) oder elektronisch (E-Mail) – siehe Punkt 1 – verständigt worden ist. Dabei wird der Tag, an dem die Entschuldigung (Mitteilung der Krankheit) mündlich/telefonisch/per E-Mail eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss das Sekretariat bis zum Ablauf des Montags eine schriftliche Entschuldigung erhalten. |
Hinweise: Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet. Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z.B. Routineuntersuchungen beim Arzt oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen und Studientage, die nicht zum Schulprogramm gehören, etc. Im Zweifelsfall ist mit den Oberstufenberatern Rücksprache zu halten. |
Hinweise: Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht. Häufige und unentschuldigte "Fehltage" werden im Halbjahreszeugnis vermerkt. Als ein "Fehltag" gilt einerseits ein Tag, an dem nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde, gelten andererseits aber auch mehrere zusammenhängende Krankheitstage. |
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Ausführliche Darstellung der Fehlzeiten-Regelungen im Kurssystem |