Verwaltungstechnisches Verfahren bei Fehlzeiten im Kurssystem

Beurlaubungsantrag durch die Schüler/innen
Eine Beurlaubung muss vom Kursschüler/in spätestens am Tag vor dem Fehlen beim Tutor beantragt werden und dieses Antragsformular muss vom Kursschüler im Sekretariat abgegeben werden.

Registrieren von Fehlzeiten durch die Fachlehrer/innen
Lehrer/innen, die in Kursen unterrichten, tragen fehlende Schüler im Digitalen Klassenbuch (WebUntis) ein.

Zweifache Entschuldigung durch die Schüler/innen
Kursschüler/innen entschuldigen sich zunächst spätestens am 2. Tag nach ihrem Fernbleiben mündlich (persönlich), fernmündlich (telefonisch) oder elektronisch (E-Mail) im Sekretariat.
Kursschüler/innen entschuldigen sich dann innerhalb dreier Schultage mit dem Entschuldigungsformular schriftlich im Sekretariat.

Sekretariat reicht Beurlaubungsanträge und Entschuldigungen mit Zeitstempel an die Tutoren weiter
Die Sekretärinnen legen die Beurlaubungen und Entschuldigungen in die Fächer der Tutoren.

Bearbeitung der Fehlzeiten durch die Tutoren
Die Tutoren bearbeiten die von den Fachlehrer/innen eingetragenen Fehlzeiten im Digitalen Klassenbuch, indem sie z.B. beim Vorliegen einer Entschuldigung zu der Fehlzeit den Eintrag "entschuldigt" hinzufügen.

 

Hinweis: Zeugnisvermerke über Fehlzeiten
Schülerinnen und Schüler, die in einem Kurshalbjahr mehr als 10 nicht zusammenhängende Fehlzeiten aufweisen, erhalten einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob für diese Zeiten Entschuldigungen vorliegen oder nicht.

 

Beurlaubung vom Unterricht

  • In begründeten Fällen (z.B. für ein Vorstellungsgespräch, bei einem Todesfall in der Familie, etc.) kann sich der Schüler vom Unterricht beurlauben lassen.
  • Für eine Beurlaubung muss der Schüler rechtzeitig vor dem Termin oder Ereignis einen schriftlichen Antrag entweder direkt beim Tutor, beim Oberstufenberater oder bei der Schulleitung vorlegen.
  • Für einen Beurlaubungsantrag muss das Formular, das sich auf der Schulhomepage findet, verwendet werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
  • Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet.
  • Ein bis zwei Beurlaubungstage kann der Tutor genehmigen, ab dem dritten Tag muss sich der Schüler das Einverständnis der Schulleitung einholen.
  • Der Tutor und die Schulleitung behalten sich vor, Beurlaubungsanträge abzulehnen.
  • Eine Beurlaubung bekommt man zum Beispiel nicht für verschiebbare Termine (z.B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Fahrstunden, Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen und Studientage), die nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall ist mit den Oberstufenberatern Rücksprache zu halten.
  • Tage, an denen der Schüler vom Unterricht beurlaubt ist, werden nicht den Fehlzeiten angerechnet.

 

Entschuldigungspraxis in der Oberstufe

  1. Grundsätzlich gilt, dass Fehlzeiten schriftlich unter Angabe des Grundes entschuldigt werden müssen.
  2. Die Entschuldigung muss bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigen oder durch die Einreichung eines ärztlichen Attests erfolgen.
  3. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder per Post zu erfüllen. Im Falle mündlicher, telefonischer oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
  4. Ab dem 18. Lebensjahr darf der Schüler seine Entschuldigungen selber unterschreiben.
  5. Für die schriftliche Entschuldigung muss das Formular, das sich auf der Schulhomepage findet, verwendet werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
  6. Die Entschuldigung ist an den Tutor zu richten und im Sekretariat fristgerecht einzureichen.

    ACHTUNG: Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht.

  7. Häufige und unentschuldigte Fehlzeiten werden im Halbjahreszeugnis vermerkt.
  8. Ein Tag, an dem  „nur“ eine Unterrichtstunde verpasst wurde (z.B. wenn der Schüler erst zur 3. Stunde erscheint oder den Nachmittagsunterricht versäumt), wird auch als ganzer Fehltag gezählt.
  9. Bei längerer Krankheit wird immer nur der erste Fehltag dem Fehlzeitenkonto angerechnet, d.h. wenn ein Schüler über mehrere Tage krank sein sollte, gilt dieser Zeitraum als ein Fehltag.