Schulordnung von 1809
(Evangelisches Kirchenarchiv Bopfingen, Akten 38)
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Jeder Schüler soll ordentlich angekleidet, gekämmt und gewaschen in der Schule zu rechter Zeit erscheinen. |
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Ein jeder soll gegen Jedermann, besonders gegen Vorge- setzte und Lehrer bescheiden und höflich seyn. |
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Beim Eintritt in die Schule, der Lehrer mag zugegen sein oder nicht, muß man sich auch gegen die Kameraden manierlich und sittsam aufführen. |
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Die Lektionen dürfen nicht erst in der Schule gelernt werden, sondern man muß sie schon zu Hause gut gelernt haben. Es ist solches Lernen auch in der Schule nicht mehr möglich; weil |
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Während dem Lesen in der Bibel die größte Auf- merksamkeit und Stille beobachtet werden muß, und sich keiner rühren noch herumgaffen noch dem anderen nachhelfen darf. |
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Bei dem Vorsagen der Lektionen so wie bei Verrichtung aller und jeder Gebethe muß jeder Schüler aufstehen und stille und andächtig nachbeten. |
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Ein braver Schüler muß weder ein nöthiges Buch, noch Blei- stift, Schreibtafel oder Federn, Tinte und Papiere vergessen. Entschuldigt er sich damit, so wird es ihn nichts helfen. |
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Auf dem Schulwege in und außer der Stadt so wie auch in anderen Gassen und bei allen und jeden Gelegenheiten, wo Kinder erscheinen dürfen, sind ungeschliffenes Wesen, Scherzen, Keiffen, Schlagen, mit Steinen werfen, Schimpfreden, höhnisches Verlachen, ob seyen Bettler oder ehrbare Leute, Juden oder Christen, aufs schärfste verbothen. |
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Wer lügt, flucht oder schandbare Wörter anstößt, hat keine Gnade zu hoffen. Ein ehrliches Geständ aber hilft oder lindert die Strafe. |
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Wenn zur Kirche geläutet wird, soll jeder Schüler nach der Schule gehen, um im Zuge und in seiner Ordnung dahin zu gehen. |
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Unter dem Gesang findet kein Umherschauen statt, sondern man muß aufs genaueste auf das Gesang und den Herrn Truck- enmüller merken. |
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Das Niedersitzen muß stille geschehen, und unter den Predigen oder unter dem Vorlesen des Herrn Geistlichen soll werder geschwazt werden, noch einer zu dem anderen hinsehen, auch nicht zur Sommerszeit mit den Blumen und Sträußen gebandelt werden. |
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Die Leichenprozessionen, Beicht[...], Betstunden, Hochzeiten u.d.gl. dürfen so wenig als eine Sonntagskirche versäumt werden. |
14 |
Wer sich in diese Ordnungen fügt, hat von allen guten [[darübergeschrieben]] Menschen und insbesondere in dem Examen nicht nur Lob, sondern auch ein Prämium zu erwarten, weil seiner guten Aufführung, seines Fleißes und seiner Geschicklichkeit in Ehren gedacht werden wird. hingegen und |
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Wer sich dieser Ordnung hingegen widersetzt und sie nicht befolgt, wird in der Schule dafür bestraft, und zuletzt bei seinen Eltern oder bei der Obrigkeit als ein schändlicher, unfleißiger, unge- schickter, nichtswürdiger Mensch bekannt gemacht. |
Damit sich keiner mit seiner Unwissenheit entschuldi- gen möge, ist solches deutlich aufgesetzt und gebührender- maßen in der Schule aufgestellt worden. |
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Renovavit Bopfingen, den 17ten Mai 1809 TSL.Praecept. |